Professionelle und bundesweite Schadensabwicklung durch erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht nach einem Verkehrsunfall in Rumänien.
1. Die rumänische Polizei kommt in aller Regel nur dann zum Unfallort, wenn Verletzte zu verzeichnen sind, so dass nicht immer ein polizeilicher Unfallbericht erstellt wird.
Versuchen Sie deshalb in jedem Fall mit dem Unfallgegner gemeinsam den unter dem Reiter Formulare zum Download bereit gestellten europäischen Unfallbericht genaustens auszufüllen. Achten Sie insbesondere auf die zu setzenden Kreuze und die anzugebende Anzahl der jeweils gesetzten Kreuze. Dem Unfallbericht kommt in der Regel ein relativ hoher Beweiswert zu.
2. Notieren Sie Namen und Anschriften der am Unfallort anwesenden Augenzeugen.
3. Machen Sie Fotos von der Unfallörtlichkeit und den beschädigten Fahrzeugen sowie von der Versicherungsbestätigung, der Grünen Karte des Unfallgegners sowie möglichst dessen Ausweispapiere.
4. Bei einem Schaden von unter 1.500 € reicht u.U. ein Kostenvoranschlag, bei Schäden darüber muss (möglichst nach Absprache mit dem Anwalt) ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben werden.
In aller Regel fallen lediglich die für die Schadensabwicklung anfallenden Rechtsanwalts-gebühren, welche wir nach dem RVG berechnen, sowie ggf. Kosten für die Anfertigung eines Kfz-Sachverständigen zur Frage der Schadenshöhe an. Im Falle der Notwendigkeit der Aufklärung des Unfallhergangs kommen unter Umständen die Kosten für die Einholung eines unfallrekonstruktiven Sachverständigenkosten sowie bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung gegebenenfalls noch die Kosten für die Inauftraggabe eines Rechtsgutachtens hinzu.
Bei bestehender Rechtsschutzversicherung werden die Rechtsverfolgungs-kosten und auch bei Verfolgung der richtigen Strategie die Kfz-Sachverständigenkosten für die Ermittlung der Schadenshöhe mit Ausnahme des von Ihnen etwaig zu tragenden Selbstbehaltes zunächst von dieser getragen, ansonsten sind sie im Obsiegensfalle mit Ausnahme der außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten vom Unfallverursacher zu tragen; bei einem teilweisen Obsiegen entsprechend der ausgeurteilten Quote.
Der beauftragte Anwalt wendet sich in der Regel an die vom ausländischen KH-Versicherer in Deutschland für die Schadensregulierung benannten Korrepondenz-versicherungsgesellschaft oder Schadensregulierungs-beauftragte und macht in einem ersten Schritt die Ansprüche außergerichtlich geltend, wobei mit einer Bearbeitungszeit von in aller Regel mindestens 3-6 Wochen zu rechnen ist.
Sollten außergerichtliche Bemühungen scheitern oder nur ein Teil der Ansprüche erfüllt werden wir in einem zweiten Schritt nach vorheriger Rücksprache und Klageauftrag das gerichtliche Verfahren einleiten. Selbiges nimmt aufgrund der in aller Regel nicht vorhandenen Kenntnis des deutschen Gerichtes hinsichtlich des rumänischen Verkehrszivilrechtes etwas länger in Anspruch als ein Rechtstreit mit rein nationalen Bezügen. Mit einer Entscheidung des Gerichts ist in aller Regel erst einige Monate nach Klageerhebung zu rechnen.
In den meisten Fällen können wir die Verfahren vor dem für Ihren Wohnort örtlich zuständigen Amts- oder Landgericht führen.
Für weitergehende Informationen stehen wir Ihnen gerne per Mail unter nitzsche@lexuris.de, telefonisch unter +49 (0) 7851 - 899 490 oder anläßlich einer persönlichen Unterredung zur Verfügung.
Im NOTFALL sind wir unter der Rufnummer +49 (0) 175 - 770 220 7 erreichbar. Bitte nutzen Sie diese Nummer auch wirklich nur im Notfall, so beispielsweise um erste Verhaltstipps nach einem Unfall zu erhalten.
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